Sonstige Rechtsgebiete im Fachgebiet: Marken-, Namens- & Titelrecht | ||||
Sie wollen Ihr Kennzeichen schützen oder Sie wurden selbst abgemahnt? Wir helfen Ihnen mit unserer markenrechtlichen Fachexpertise. Durch die Verwendung eines fremden Wortzeichens kann im "Marken-, Namens- & Titelrecht" unter Umständen auch das Namensrecht relevant werden, soweit es sich bei diesem um den Namen einer natürlichen Person oder um einen ("anerkannten") Künstlernamen/Pseudonym handelt. Geschützt wird das Namensrecht über § 12 BGB, wobei es - im Gegensatz zum MarkenG - auch vor der Verwendung des Namens außerhalb des geschäftlichen Verkehrs schützt. |
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