Branche: Presse, Verlage & Autoren

Die für diese Branche relevanten rechtlichen Informationen finden Sie im Fachgebiet "Presserecht" und "Verlags- & Autorenrecht".


Die Veröffentlichung von Berichten, Artikeln, Fotos und sonstigen "Presseerzeugnissen" - sei es in den traditionellen Medien (z.B. Printmedien, Fernsehen, Hörfunk) oder neuen Medien (Internet, Social Media, Smartphones ect. ) - werden durch die verfassungsrechtlich verankerte Presse-, Meinungs- und Berichterstattungsfreiheit garantiert. Dem gegenüber stehen die Rechte andere, z.B. die Persönlichkeitsrechte derjenigen, die zum Gegenstand einer Berichterstattung gemacht wurden, aber auch fremde Schutzrechte (z.B. Marken- und Urheberrechte). Beide Seiten haben ihre Berechtigung und verdienen jeweils einen optimalen Schutz.

Wir vertreten Autoren, Presse- und Verlagshäuser. Zum einen setzen wir Ihre Rechte außergerichtlich und gerichtlich durch, z.B. wenn sich Ihre Texte/Fotos auf fremden Webseiten wiederfinden. Zum anderen beraten wir zur Vermeidung einer späterer rechtlicher Auseinandersetzungen präventiv, d.h. überprüfen die rechtliche Zulässigkeit von eigenen und fremden Beiträgen (z.B. fremde Werbeanzeigen, Leserbriefe, Posting im Forum etc.) unter insbesondere persönlichkeits-, urheber-, kennzeichen- oder wettbewerbsrechtlichen Aspekten.

 

 











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