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Freitag, 11 März 2011 00:00

DJV-Honorartabelle anwendbar für fiktive Lizenzgebühr

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DJV-Honorartabelle anwendbar für fiktive Lizenzgebühr (LG Potsdam, Urteil vom 09.12.2010, Az. 2 O 232/10)

InDe® Rechtsanwälte haben ein interessantes „Präzedenzurteil“ im Zusammenhang mit unlizenzierten Textnutzungen im Internet vor dem Landgericht Potsdam erwirkt. Es geht um die Frage, in welcher Höhe Schadenersatz gezahlt werden muss, wenn ein urheberrechtlich geschützter Text ohne Zustimmung des Rechteinhabers genutzt wird.

Im Bereich der unberechtigten Nutzung von Texten gab es – anders als im Bereich der unberechtigten Fotonutzung (MFM) – bislang noch keine Honorartabelle, an denen sich die Gerichte orientiert haben. Es fand lediglich eine Schätzung nach freiem Ermessen statt, was für den Urheber ein nicht unerhebliches Prozessrisiko bedeutete.

In einer Klage einer Autorin, die Rechtsanwalt Dr. Oliver S. Hartmann vor dem Landgericht Potsdam vertreten hat, konnte das Landgericht Potsdam jedoch überzeugt werden, zur Bemessung der fiktiven Lizenzgebühr auf die Honorartabelle des Deutschen Journalistenverbandes zurückzugreifen. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig. Die Anwendbarkeit der Honorartabelle des Deutschen Journalistenverbandes wurde – soweit in den veröffentlichten Entscheidungen ersichtlich – noch nicht von den Gerichten anerkannt.

In der Urteilsbegründung heißt es wörtlich: „Eine Hinzuziehung der Honorartabelle des Deutschen Journalistenverbands ist sachgemäß. Die Rubrik über Online-Vergütungen von Kurzgeschichten ist ein tauglicher Maßstab für eine mögliche Lizenzgebühr. Für einen Text vergleichbarer Länge im journalistischen Bereich wäre demnach eine Vergütung von € 120 - € 400 angemessen. Aus dem höheren Individualwert eines in einem Gedicht verwendeten Wortes im Vergleich zu einem journalistischen Beitrag ergibt sich mindestens eine Äquivalenz der zu zahlenden Vergütung“.

Das Urteil kann hier heruntergeladen werden: LG Potsdam, Urteil vom 09.12.2010, Az. 2 O 232/10.

Gelesen 2716 mal Letzte Änderung am Sonntag, 21 Juni 2015 14:41