Der Titel eines Werkes kann sehr wertvoll sein und wird über das Markengesetz geschützt.
Im Fotografenrecht kann auch das Markenrecht von Relevanz sein. So kann z. B. das Abfotografieren eines Markenprodukts bzw. der auf dem Produkt angebrachten Marke markenrechtlich problematisch sein. Hier kommt es maßgeblich darauf an, ob die in dem Foto gezeigte Marke markenmäßig benutzt wird.
Es ist also zu fragen, ob die Marke als Hinweis auf die betriebliche Herkunftstätte des Markeninhabers verwendet wird oder aber z. B. nur als dekoratives bzw. beschreibendes Element. | | Handelt es sich um eine bekannte Marke, kann selbst eine dekorative Benutzung zu einer Markenverletzung führen, nämlich insbesondere dann, wenn der gute Ruf der Marke ausgenutzt oder beschädigt wird. Vermittelt das Foto daher den Eindruck, es sei ein Werbefoto des Herstellers oder handelt sich um gar um eine bekannte Marke, so ist besondere Vorsicht geboten.
Die Frage, ob die Verwertung des Fotos eine Markenverletzung darstellt, kann angesichts der mannigfaltig dazu ergangenen markenrechtlichen Rechtsprechung in der Regel nur durch einen auf das Markenrecht spezialisierten Anwalt zuverlässig beurteilt werden. Das Markenrecht ist einer unserer Beratungsschwerpunkte, wir helfen gerne. | |
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
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