Sie sind wegen einer Urheberrechtsverletzung abgemahnt worden oder meinen, dass Ihre Urheberrechte verletzt worden sind? Wir helfen! Im Bereich des Urheberrechts wird das Rechtsinstitut der Abmahnung kontrovers diskutiert und ist daher besonders praxisrelevant. Der Grund liegt insbesondere darin, dass - im Zeitalter des Internets und der Digitalisierung - zunehmend auch Privatleute von Abmahnungen betroffen sind (z.B. wegen sog. Filesharing oder der Veröffentlichung fremder urheberrechtlicher Werke auf der privaten Webseite). Angesichts der Vielzahl von Rechtsverletzungen im Internet kann es zu Massenabmahnungen durch Anwaltskanzleien gekommen - im Volksmund spricht man z.T. auch von einer sog. Abmahnindustrie. Trotz aller Kritik hat das Rechtsinstitut der Abmahnung grundsätzlich ihre Berechtigung und ist sogar gesetzlich vorgeschrieben (siehe auch Fachgebiete: Abmahnungen & Prozessrecht). Auch sog. "Massenabmahnungen" sind nicht von vornherein rechtsmissbräuchlich. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 17.06.2008, Az. I ZR 219/05) macht eine Vielzahl von Rechtsverletzungen eine ebensolche Zahl von Abmahnungen notwendig. Andernfalls wäre das Recht des Einzelnen wertlos. Dabei kommt der Bundesgerichtshof sogar zu dem Ergebnis, dass gerade die Vielzahl von Rechtsverstößen die Einschaltung eines Rechtsanwaltes erforderlich macht und zwar auch dann, wenn der Abmahnende über eine eigene Rechtsabteilung verfügt. Denn es sei nicht zumutbar, die eigenen Mitarbeiter mit zeitaufwendigen Abmahnungen zu betrauen, nur um dem Rechtsverletzer die Kosten der Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes zu ersparen.
Der Gesetzgeber hat mittlerweile die Voraussetzungen für eine wirksame Abmahnung in § 97a UrhG erheblich modifiziert. Dies macht es Rechteinhabern bei der außergerichtlichen Rechtsdurchsetzung schwieriger, Verletzern bieten sich hingegen neue Verteidigungsmöglichkeiten gegen eine Abmahnung. Ist eine Abmahnung unwirksam, kann der Verletzer sogar seine ihm entstanden Anwaltskosten vom Rechteinhaber erstattet verlangen. Hat die Verletzung allein im privaten Bereich stattgefunden - wie bei File-Sharing-Fällen regelmäßig der Fall - so ist der Streitwert für den Unterlassungsanspruch zudem auf 1.000 Euro begrenzt. d.h. die Kosten sind für den Verletzer geringer. Sowohl auf Rechteinhaber als auch auf Verletzerseite ist daher eine anwaltliche Vertretung dringend anzuraten. Eine urheberrechtliche Abmahnung muss also stets ernst genommen werden. Andernfalls drohen weitere Kosten - z.B. durch den Erlass einer gerichtlichen einstweiligen Verfügung -, die ggf. hätten vermeiden werden können.
Urheberrechtliche Streitigkeiten sind in der Regel komplex und erfordern urheberrechtliches Fachwissen. Selbst bei auf den ersten Blick einfach gelagerten urheberrechtlichen Sachverhalten - wie z.B. bei Fotoabmahnungen oder illegalem Musikdownload - sind für eine kompetente Rechtsvertretung besondere Kenntnisse über die speziell dazu ergangene Rechtsprechung erforderlich.
Für urheberrechtliche Streitigkeiten sind besondere Spezialkammern bei den Gerichten zuständig, die mit spezialisierten Richtern besetzt sind. Anders als bei den anderen gewerblichen Schutzrechten sind bei urheberrechtlichen Streitigkeiten allerdings nicht zwingend nur die Landgerichte zuständig. | | Vielmehr richtet sich die Zuständigkeit nach dem Streitwert, so dass bei Streitigkeiten unter einem Streitwert von 5.000 Euro die Amtsgerichte erstinstanzlich zuständig sind. Ob ein Amts- oder Landgericht zuständig ist, hängt damit in der Praxis regelmäßig davon ab, ob nur noch um offene Zahlungsansprüche oder auch um die Unterlassung der weiteren Nutzung des Werkes gestritten wird. Ist auch Letzteres der Fall, liegt der Streit in der Regel über 5.000 Euro, so dass automatisch die Landgerichte zuständig sind. Die Anwalts- und Gerichtskosten können für die Partei, die den Gerichtsprozess verliert, dann recht hoch werden. Daher ist eine kompetente Rechtsverletzung durch einen auf das Urheberrecht spezialisierten Anwalt besonders wichtig.
Eine kompetente Rechtevertretung ist auch deshalb besonders wichtig, weil in urheberrechtlichen Streitigkeiten oftmals auch prozesstaktische Überlegungen eine entscheidende Rolle spielen können. Denn gerade in urheberrechtlichen Streitigkeiten divergiert die Rechtsprechung der Instanzgerichte oftmals von Gericht zu Gericht. Daher kann für den Erfolg oder Misserfolg einer Klage auch entscheidend sein, vor welchem Gericht die Klage eingereicht wird. Langjährige prozessrechtliche Praxiserfahrungen auf dem Gebiet des Urheberrechts sind daher für ein erfolgreiches gerichtliches Vorgehen unerlässlich.
Kommt es zu einem Gerichtsprozess, muss der Kläger zunächst seine Rechteinhaberschaft nachweisen, d.h. entweder die eigene Urheberschaft an dem Werk oder die Inhaberschaft an entsprechenden Nutzungsrechten. Dieser Nachweis der Rechteinhaberschaft kann sich in der Praxis zum Teil durchaus als schwierig darstellen, wie z.B. der Nachweis der Urheberschaft an einem Foto. Darüber hinaus ist bei urheberrechtlichen Streitigkeiten die Besonderheit zu beachten, dass der Antragssteller bzw. der Kläger die Schutzwürdigkeit seines Werkes darlegen muss. Denn bei dem Urheberrecht handelt es sich nicht um ein Registerrecht, dessen Schutzfähigkeit - wie z.B. bei einer Marke - zuvor durch eine öffentliche Behörde geprüft worden ist. Da die Rechtsprechung an die sog. Schöpfungshöhe und damit an die Schutzfähigkeit nur geringe Anforderungen stellt (sog. Urheberrecht der kleinen Münze), kann die Schutzfähigkeit des Werkes aber in der Regel erfolgreich vor Gericht dargestellt werden. Es gibt allerdings auch Fälle, in denen die schwierig sein kann, wie z.B. bei der urheberrechtlichen Schutzfähigkeit einer ganzer Webseiten oder bei Werken der angewandten Kunst.
Sie sind wegen einer (angeblichen) Urheberrechtsverletzung abgemahnt bzw. verklagt worden oder meinen, dass Ihre Urheberrechte verletzt worden sind? Wir helfen Ihnen gerne. Vertrauen Sie unserer langjährigen Praxiserfahrung und unserer urheberrechtlichen Fachexpertise. Wir stehen von Anfang an sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich an Ihrer Seite. Für weitere Informationen zu unseren Dienstleitungen klicken Sie bitte in dem rechten Menü auf die entsprechende Rubrik oder nehmen Sie direkt mit uns Kontakt auf .
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